Eine besondere Unternehmereinsatzform stellt die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) im Bauwesen dar. Arbeitsgemeinschaften werden nicht nur von Architekten, sondern vor allem von den größeren Bauunternehmen geschlossen.
In der Regel ist der ARGE-Vertrag aus Zweckmäßigkeitsgründen ein kurzfristiger Vertrag, bei dem sich die Baubeteiligten versprechen, gemeinschaftlich übernommene Aufgaben in einer festgelegten Bauzeit zu erfüllen. Zumeist stellen ARGE eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, auf die die §§ 705 ff BGB anzuwenden sind.
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